Datenschutzbeauftragter

3. Datenschutzbeauftragter

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter

Nur Unternehmen, in denen regelmäßig mindestens zehn Mitarbeiter automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, benötigen einen betrieblichen oder extern bestellten Datenschutzbeauftragten (§ 38 BDSG – Bundesdatenschutzgesetz). In unserem Redaktions-Netzwerk sind weniger als drei Mitwirkende in Aufgabenbereiche mit personenbezogenen Daten involviert. In der Unternehmensgruppe zur Abwicklung des Online-Ticketings sind ebenfalls weniger als drei Mitarbeitende in Aufgabenbereichen mit personenbezogenen Daten involviert. Beide Netzwerke haben einen Datenschutzbeauftragten mit Unterweisung in das Datengeheimnis (§5 BDSG). Die Holding ist – vertreten durch die Media Servicegesellschaft – Agentur-Partner und Premium-Mitglied von eRecht24.

Datenschutz


Bestandteile unserer Datenschutzerklärung sind:

1. Datenschutz auf einen Blick
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
3. Datenschutzbeauftragter
4. Datenerfassung auf unserer Website
5. Soziale Medien – Nutzung von Social Media Tools
6. Analyse Tools und Werbung
7. Datenschutzerklärung zu Newsletter-Projekten
8. Plugins und Tools zur Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter
9. Online Marketing und Partnerprogramme
10. Zahlungsanbieter
11. Rechte der Nutzer und Löschung von Daten
12. Änderungen der Datenschutzerklärung

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